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Liebe Eltern,

gestern Nachittag erreichten uns weitere Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 01. September 2020.
Gleich vorweg, für Grundschulen und damit die Ulrichschule, hat sich im Prinzip nichts geändert.
Die wichtigsten Punkte habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt:

Mund – Nase-Bedeckung

Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgelände aufhalten, sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Für Lehrkräfte und Personal des Trägers für die OGS und RaBe gilt, dass vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nur dann abgesehen werden kann, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Raum eingehalten werden kann.

Außerdem sieht die Coronabetreuungsverordnung ab dem 01.09.20 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung in den Unterrichtsräumen vor, soweit die Schülerinnen und Schüler auf Ihren festen Sitzplätzen sitzen (das war bei uns in der Grundschule vorher auch schon so).


Sportunterricht

Der Sportunterricht soll in der Regel bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Er kann in der Sporthalle stattfinden, wenn eine gute Be- und Durchlüftung der Sporthalle sichergestellt ist. Falls die Möglichkeit besteht, sollen Spiel- und Sportgeräte nach der Benutzung gereinigt und desinfiziert werden. Wichtig ist aber in erster Linie, dass sich die Kinder vor und nach dem Sportunterricht gründlich die Hände waschen oder wirksam desinfizieren.

 

Musikunterricht

Da Singen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr darstellt, soll Singen bis zu den Herbstferien bevorzugt im Freien stattfinden, in geschlossenen Räumen ist dies grundsätzlich verboten.


Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass Ihr Kind keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärtzliche Abklärung vorrangig und Ihr Kind darf die Schule nicht betreten!

Unter dem folgenden Link finden Sie ein Schaubild, dass Ihnen eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu beachten ist:

Schaubild mit Empfehlungen für Eltern im Umgang mit Erkrankungen eines Schulkindes

Soweit die wichtigsten Punkte der Vorgaben, das gesamte Informationsschreiben finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums NRW.

 

Schulbetrieb der Ulrichschule ab dem 01.09.2020

Die Ulrichschule wird im Prinzip den Schulbetrieb so fortsetzen wie wir ihn nach den Sommerferien gestartet haben. Offener Anfang, Hände reinigen zum Schulbeginn und nach den Pausen, Sport im Freien und gleiche Regeln am Vor- und Nachmittag in Bezug auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Sporthalle werden wir bei schlechtem Wetter wieder nutzen, da man sie entsprechend lüften kann. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher wieder Sportkleidung mit in die Schule, für den Fall, dass die Sportstunde in der Halle stattfindet.

Die Fenster und Türen aller Klassenräume werden morgens durch den Hausmeister geöffnet, um eine gute Durchlüftung sicherzustellen. Für die Frühstückspause (wegen der Wespen), bei starkem Wind und kühler werdenden Temperaturen entscheidet die Lehrkraft, ob die Fenster zwischendurch gekippt werden. Nach jeder Unterrichtstunde muss in diesem Fall wieder eine Stoßlüftung erfolgen.

In der kommenden Woche findet die erste Schulpflegschaftssitzung statt. Dort werden sich ihre gewählten Elternvertreter über das weitere Vorgehen und Planungen mit der Schulleitung, Frau Kewitz und mir, austauschen. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, teilen Sie diese bitte der/dem gewählten Klassenvertreter/in Ihrer Klasse mit.

Bisher haben unsere getroffenen Maßnahmen scheinbar gut gewirkt, sicherlich haben wir aber auch ein wenig Glück gehabt, dass wir bisher keinen „Corona-Fall“ an der Ulrichschule hatten.

Ich wünsche uns allen einen weiterhin „Coronafreien“ Schulbetrieb!

Mit freundlichem Gruß

Jörg Paulke

-Schulleiter-

P.S. Leider fehlt uns immer noch von einigen Familien das Büchergeld. Ich bitte Sie dringend, dass Büchergeld gleich morgen Ihrem Kind in einem verschlossenen Umschlag mitzugeben!